Seit dem 01.04.2024 haben wir die Anerkennung, des Kreis Coesfelds, Angebote zu Unterstützung und Entlastung im Alltag (§ 45 a Abs. 1 SGB) für pflegebedürftige Personen anzubieten und abzurechnen. Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Gemeinsam schauen wir individuell, welches Angebot für ihre Familie passsend ist.
